Widerspruchsrecht
Hinweis auf das Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1, 4 DSGVO: Hiermit weisen wir entsprechend unserer Hinweispflicht aus Art. 21 Abs. 4 DSGVO auf Ihr Widerspruchsrecht aus Art. 21 DSGVO hin.
Gemäß Art. 21 Abs. 1 steht Ihnen das Recht zu, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 Buchstaben e oder f DSGVO (Beschreibung s.u.) erfolgt, Widerspruch einzulegen.
In der Folge werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, es bestehen zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung, die die Interessen, Rechte und Freiheiten von Ihnen überwiegen, oder die Verarbeitung der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen dient.
Art. 6 Abs. 1 e DSGVO: Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist gegeben, wenn die Verarbeitung für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich ist, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde.
Art. 6 Abs. 1 f DSGVO: Die Rechtmäßigkeit der Verarbeitung ist gegeben, wenn die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.